{"id":39,"date":"2017-11-23T14:08:26","date_gmt":"2017-11-23T13:08:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sorhea.com\/?page_id=39"},"modified":"2025-01-16T12:02:31","modified_gmt":"2025-01-16T11:02:31","slug":"g-t-s","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sorhea.com\/de\/g-t-s\/","title":{"rendered":"Allgemeine Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1511736506507{padding-bottom: 40px !important;background-color: #333333 !important;}&#8220;][vc_column]<div class=\"dt-fancy-separator h2-size style-disabled\" style=\"width: 100%;\"><div class=\"dt-fancy-title\" style=\"color: #ffffff;\"><span class=\"separator-holder separator-left\"><\/span>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER SORHEA GmbH<span class=\"separator-holder separator-right\"><\/span><\/div><\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row el_class=&#8220;dark-arrow&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1511516789691{padding-top: 50px !important;padding-bottom: 20px !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<strong>1\u00a0Geltungsbereich, Form, allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (\u201eALB\u201c) gelten fu\u0308r alle unsere Gescha\u0308ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eBesteller\u201c) im Zusammenhang mit unseren Lieferungen\/und oder Leistungen. Die ALB gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des o\u0308ffentlichen Rechts oder ein o\u0308ffentlich-rechtliches Sondervermo\u0308gen ist.<\/p>\n<p>(2) Die ALB gelten insbesondere fu\u0308r Vertra\u0308ge u\u0308ber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c), ohne Ru\u0308cksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gu\u0308ltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch fu\u0308r gleichartige ku\u0308nftige Vertra\u0308ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen mu\u0308ssten.<\/p>\n<p>(3) Unsere ALB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erga\u0308nzende Allgemeine Gescha\u0308ftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdru\u0308cklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausfu\u0308hren.<\/p>\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erga\u0308nzungen und A\u0308nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB. Fu\u0308r den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Besta\u0308tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkla\u0308rungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Ma\u0308ngelanzeige, Ru\u0308cktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln u\u0308ber die Legitimation des Erkla\u0308renden bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ALB nicht unmittelbar abgea\u0308ndert oder ausdru\u0308cklich ausgeschlossen werden. (7) An Zeichnungen, Kostenvoranschla\u0308gen und anderen Dokumenten (\u201eDokumente\u201c) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschra\u0308nkt vor. Die Dokumente du\u0308rfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zuga\u0308nglich gemacht werden und sind uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzu\u0308glich zuru\u0308ckzugeben.<\/p>\n<p>(8) An Standardsoftware und Firmware hat der Besteller das nicht ausschlie\u00dfliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unvera\u0308nderter Form auf den vereinbarten Gera\u0308ten. Der Besteller darf ohne ausdru\u0308ckliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.<\/p>\n<p>(9) Teillieferungen sind zula\u0308ssig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pla\u0308ne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen \u2013 auch in elektronischer Form \u2013 u\u0308berlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/p>\n<p>(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbesta\u0308tigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erkla\u0308rt werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>3 Lieferfrist und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Einhaltung von Fristen fu\u0308r Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sa\u0308mtlicher vom Besteller zu liefernden Dokumenten, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Pla\u0308nen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfu\u0308llt, so verla\u0308ngern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzo\u0308gerung zu vertreten haben.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"column\">\n<p>(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gru\u0308nden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten ko\u0308nnen (Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hieru\u0308ber unverzu\u0308glich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfu\u0308gbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzu\u0308glich erstatten. Als Fall der Nichtverfu\u0308gbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere<\/p>\n<p>a) die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgescha\u0308ft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zurBeschaffung nicht verpflichtet sind;<\/p>\n<p>b) ho\u0308here Gewalt, z. B., aber nicht ausschlie\u00dflich, Mobilmachung, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemien, Nuklearunfa\u0308lle oder andere Gro\u00dfschadensereignisse, oder a\u0308hnliche Vorkommnisse;<\/p>\n<p>c) Virus- oder sonstige Angriffe Dritter auf unser IT-System, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzma\u00dfnahmen u\u0308blichen Sorgfalt erfolgten;<br \/>\nd) Hindernisse aufgrund von deutschen, US- amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Au\u00dfenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umsta\u0308nde, die von uns nicht zu vertreten sind.<\/p>\n<p>Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund von Unmo\u0308glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/ oder Nacherfu\u0308llung), bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist. Die Schadenspauschale betra\u0308gt fu\u0308r jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch ho\u0308chstens 5% des Lieferwerts der verspa\u0308tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n<p>(4) Sowohl Schadensersatzanspru\u0308che des Bestellers wegen Verzo\u0308gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspru\u0308che statt der Leistung, die u\u0308ber die in Abs. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fa\u0308llen verzo\u0308gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fa\u0308llen des Vorsatzes, der groben Fahrla\u0308ssigkeit und in den in \u00a7 8 Abs. 2 lt. a und b genannten Fa\u0308llen. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zuru\u0308cktreten, soweit die Verzo\u0308gerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine A\u0308nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<strong>4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug, Entgegennahme, R\u00fccksendungen<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt<br \/>\na) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Warenlager der SORHEA S.A. in Vaulx-en-Velin (Frankreich), wo auch der Erfu\u0308llungsort fu\u0308r die Lieferung und eine etwaige Nacherfu\u0308llung ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen;<br \/>\nb) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der Abnahme. Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme, so hat der Besteller sie innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Zweiwochenfrist verstreichen la\u0308sst oder wenn die Lieferung \u2013 ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase \u2013 in Gebrauch genommen worden ist.<br \/>\n(2) Die Gefahr des zufa\u0308lligen Untergangs und der zufa\u0308lligen Verschlechterung der Ware geht spa\u0308testens mit der gema\u0308\u00df Abs. 1 erfolgten Lieferung auf den Besteller u\u0308ber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufa\u0308lligen Untergangs und der zufa\u0308lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzo\u0308gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtfu\u0308hrer oder die sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung u\u0308ber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese fu\u0308r den Gefahru\u0308bergang ma\u00dfgebend. Auch im U\u0308brigen gelten fu\u0308r eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"column\">\n<p>Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend, soweit in diesen ALB nichts anderes geregelt ist. Der U\u0308bergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterla\u0308sst er eine Mitwirkungshandlung oder verzo\u0308gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gru\u0308nden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. (4) Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Ma\u0308ngel nicht verweigern.<\/p>\n<p>(5) Bei der Warenru\u0308ckgabe von Standardprodukten (Produkte, die in der SORHEA-Preisliste aufgefu\u0308hrt sind) durch den Besteller, erfolgt eine Belastung in Ho\u0308he von 10 % des Warenwertes der retournierten Ware. Spezielle Produkte (Nicht-Standardprodukte) ko\u0308nnen innerhalb von 30 Tagen nach dem Lieferdatum mit einem Rabatt von 50 % zuru\u0308ckgegeben werden. Nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Lieferdatum kann kein nicht standardisiertes Produkt mehr zuru\u0308ckgenommen werden.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>5 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Fu\u0308r Bestellungen &lt; 500 \u20ac wird eine Bearbeitungsgebu\u0308hr in Ho\u0308he von 40 \u20ac erhoben.<\/p>\n<p>(2) Beim Versendungskauf (\u00a7 4 Abs. 1) tra\u0308gt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewu\u0308nschten Transportversicherung. Etwaige Zo\u0308lle, Gebu\u0308hren, Steuern und sonstige o\u0308ffentliche Abgaben tra\u0308gt der Besteller.<\/p>\n<p>(3) Der Preis ist fa\u0308llig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Gescha\u0308ftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufu\u0308hren. Einen entsprechenden Vorbehalt erkla\u0308ren wir spa\u0308testens mit der Auftragsbesta\u0308tigung.<\/p>\n<p>(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Preis ist wa\u0308hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenu\u0308ber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufma\u0308nnischen Fa\u0308lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unberu\u0308hrt. (5) Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zuru\u0308ckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskra\u0308ftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Ma\u0308ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers insbesondere gem. \u00a7 7 Abs. 6 Satz 2 dieser ALB unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Ero\u0308ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfa\u0308higkeit des Bestellers gefa\u0308hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertra\u0308gen u\u0308ber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) ko\u0308nnen wir den Ru\u0308cktritt sofort erkla\u0308ren; die gesetzlichen Regelungen u\u0308ber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 1\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Bis zur vollsta\u0308ndigen Bezahlung aller unserer gegenwa\u0308rtigen und ku\u0308nftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Gescha\u0308ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.<\/p>\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren du\u0308rfen vor vollsta\u0308ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfa\u0308ndet, noch zur Sicherheit u\u0308bereignet werden. Der Besteller hat uns unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Ero\u0308ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfa\u0308ndungen) auf die uns geho\u0308renden Waren erfolgen.<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fa\u0308lligen Preises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten und\/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkla\u0308rung des Ru\u0308cktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Ru\u0308cktritt vorzubehalten. Zahlt der Besteller den fa\u0308lligen Preis nicht, du\u0308rfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>Vorschriften entbehrlich ist.<br \/>\n(4) Der Besteller ist bis auf Widerruf gema\u0308\u00df unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgema\u0308\u00dfen Gescha\u0308ftsgang weiter zu vera\u0308u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erga\u0308nzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verha\u0308ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im U\u0308brigen gilt fu\u0308r das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie fu\u0308r die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Ho\u0308he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gema\u0308\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br \/>\n(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns erma\u0308chtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenu\u0308ber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfa\u0308higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausu\u0308bung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so ko\u0308nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeho\u0308rigen Unterlagen ausha\u0308ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Vera\u0308u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<br \/>\n(d) U\u0308bersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<strong>7 M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Bestellers<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Fu\u0308r die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsma\u0308ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgema\u0308\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fa\u0308llen unberu\u0308hrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 478 BGB). Anspru\u0308che aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Besteller oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. (2) Grundlage unserer Ma\u0308ngelhaftung ist vor allem die u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung u\u0308ber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses o\u0308ffentlich bekannt gemacht waren. (3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Fu\u0308r o\u0308ffentliche A\u0308u\u00dferungen Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Besteller nicht als fu\u0308r ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, u\u0308bernehmen wir jedoch keine Haftung. (4) Wir haften grundsa\u0308tzlich nicht fu\u0308r Ma\u0308ngel, die der Besteller bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrla\u0308ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Weiterhin setzen die Ma\u0308ngelanspru\u0308che des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- undRu\u0308gepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem spa\u0308teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzu\u0308glich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Ma\u0308ngel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Ma\u0308ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versa\u0308umt der Besteller die ordnungsgema\u0308\u00dfe Untersuchung und\/oder Ma\u0308ngelanzeige, ist unsere Haftung fu\u0308r den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"column\">\n<p>nicht ordnungsgema\u0308\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<br \/>\n(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ko\u0308nnen wir zuna\u0308chst wa\u0308hlen, ob wir Nacherfu\u0308llung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfu\u0308llung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfu\u0308llung davon abha\u0308ngig zu machen, dass der Besteller den fa\u0308lligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verha\u0308ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zuru\u0308ckzubehalten. (7) Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfu\u0308llung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pru\u0308fungszwecken zu u\u0308bergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zuru\u0308ckzugeben. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspru\u0308nglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.<\/p>\n<p>(8) Die zum Zweck der Pru\u0308fung und Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsa\u0308chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls ko\u0308nnen wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Pru\u0308f- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war fu\u0308r den Besteller nicht erkennbar.<\/p>\n<p>(9) In dringenden Fa\u0308llen, z.B. bei Gefa\u0308hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfiger Scha\u0308den, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzu\u0308glich, nach Mo\u0308glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wa\u0308ren, eine entsprechende Nacherfu\u0308llung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n<p>(10) Wenn die Nacherfu\u0308llung fehlgeschlagen ist oder eine fu\u0308r die Nacherfu\u0308llung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Ru\u0308cktrittsrecht.<\/p>\n<p>(11) Ma\u0308ngelanspru\u0308che bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintra\u0308chtigung der Brauchbarkeit, bei natu\u0308rlicher Abnutzung oder Scha\u0308den, die nach dem Gefahru\u0308bergang infolge fehlerhafter oder nachla\u0308ssiger Behandlung, falscher Installation, Austausch von Komponenten ohne unsere Zustimmung, u\u0308berma\u0308\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer a\u0308u\u00dferer Einflu\u0308sse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, wie z. B. eine Unterbrechung der Elektrizita\u0308tsversorgung oder eine Netzwerksto\u0308rung, die die Produktleistung beeintra\u0308chtigen ko\u0308nnen, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder vom Dritten unsachgema\u0308\u00df A\u0308nderungen, Ein-\/Ausbau- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen fu\u0308r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Ma\u0308ngelanspru\u0308che. (12) Anspru\u0308che des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfu\u0308llung erforderlichen Aufwendungen sind insoweit ausgeschlossen, als die Aufwendungen sich erho\u0308hen, weil der Gegenstand der Lieferung nachtra\u0308glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgema\u0308\u00dfen Gebrauch. Dies gilt entsprechend fu\u0308r Aufwendungsersatzanspru\u0308che des Bestellers gema\u0308\u00df \u00a7 445a BGB (Ru\u0308ckgriff des Verka\u0308ufers), vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgu\u0308terkauf.<\/p>\n<p>(13) Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che des Bestellers gegen uns gema\u0308\u00df \u00a7 445a BGB (Ru\u0308ckgriff des Verka\u0308ufers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine u\u0308ber die gesetzlichen Ma\u0308ngelanspru\u0308che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.<\/p>\n<p>(14) Anspru\u0308che des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Ma\u0308ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im U\u0308brigen ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<strong>8 Sonstige Haftung<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Soweit sich aus diesen ALB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>(2) Auf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrla\u0308ssigkeit. Bei einfacher Fahrla\u0308ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschra\u0308nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) fu\u0308r Scha\u0308den aus der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit,<\/p>\n<p>b) fu\u0308r Scha\u0308den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgema\u0308\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrags u\u0308berhaupt erst ermo\u0308glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelma\u0308\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschra\u0308nkungen gelten auch gegenu\u0308ber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Ware u\u0308bernommen wurde und fu\u0308r Anspru\u0308che des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zuru\u0308cktreten oder ku\u0308ndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Ku\u0308ndigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im U\u0308brigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>9 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betra\u0308gt die allgemeine Verja\u0308hrungsfrist fu\u0308r Anspru\u0308che aus Sach- und Rechtsma\u0308ngeln ein Jahr ab Lieferung.<br \/>\n(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer u\u0308blichen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betra\u0308gt die Verja\u0308hrungsfrist gema\u0308\u00df der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberu\u0308hrt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verja\u0308hrung (insbes. \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, \u00a7\u00a7 444, 445b BGB).<\/p>\n<p>(3) Die vorstehenden Verja\u0308hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch fu\u0308r vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspru\u0308che des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelma\u0308\u00dfigen gesetzlichen Verja\u0308hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) wu\u0308rde im Einzelfall zu einer ku\u0308rzeren Verja\u0308hrung fu\u0308hren. Schadensersatzanspru\u0308che des Bestellers gem. \u00a7 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verja\u0308hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verja\u0308hrungsfristen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p><strong>10 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 2\">\n<div class=\"section\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(1) Fu\u0308r diese ALB und alle sich aus dem Rechtsverha\u0308ltnis mit dem Besteller unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ganz gleich ob sie vertraglicher oder au\u00dfervertraglicher Natur sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN- Kaufrechts.<\/p>\n<p>(2) Ist der Besteller Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des o\u0308ffentlichen Rechts oder ein o\u0308ffentlich-rechtliches Sondervermo\u0308gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus dem Rechtsverha\u0308ltnis mit dem Besteller unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, ganz gleich ob vertraglicher oder au\u00dfervertraglicher Natur, unser Gescha\u0308ftssitz in Ru\u0308sselsheim am Main. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer i.S.v. \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fa\u0308llen auch berechtigt, Klage am Erfu\u0308llungsort der Lieferverpflichtung gema\u0308\u00df diesen ALB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zusta\u0308ndigkeiten, bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8220;stretch_row&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1511736506507{padding-bottom: 40px !important;background-color: #333333 !important;}&#8220;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row el_class=&#8220;dark-arrow&#8220; css=&#8220;.vc_custom_1511516789691{padding-top: 50px !important;padding-bottom: 20px !important;}&#8220;][vc_column width=&#8220;1\/4&#8243;][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]1\u00a0Geltungsbereich, Form, allgemeine Bestimmungen (1) Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen (\u201eALB\u201c) gelten fu\u0308r alle unsere Gescha\u0308ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eBesteller\u201c) im Zusammenhang mit unseren Lieferungen\/und oder Leistungen. 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